Kostenübernahme für Hörgeräte bei Ohrenmann
Bei Ohrenmann wissen wir, wie wichtig gutes Hören für Ihre Lebensqualität ist. Deshalb unterstützen wir Sie zuverlässig bei der Beantragung der Kostenübernahme für Ihre neuen Hörgeräte.
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen bei ärztlich festgestellter Hörminderung einen festen Zuschuss zu den Hörgeräten. Für privat Versicherte richtet sich die Erstattung nach den jeweiligen Vertragsbedingungen. Wir beraten Sie transparent zu Ihren Möglichkeiten und begleiten Sie Schritt für Schritt durch den gesamten Prozess.
















