Kostenübernahme für Hörgeräte bei Ohrenmann

Bei Ohrenmann wissen wir, wie wichtig gutes Hören für Ihre Lebensqualität ist. Deshalb unterstützen wir Sie zuverlässig bei der Beantragung der Kostenübernahme für Ihre neuen Hörgeräte.

Gesetzliche Krankenkassen übernehmen bei ärztlich festgestellter Hörminderung einen festen Zuschuss zu den Hörgeräten. Für privat Versicherte richtet sich die Erstattung nach den jeweiligen Vertragsbedingungen. Wir beraten Sie transparent zu Ihren Möglichkeiten und begleiten Sie Schritt für Schritt durch den gesamten Prozess.

Welche Kosten übernimmt Ihre Krankenkasse?

Ihre Krankenkasse übernimmt die Kosten für Hörgeräte, wenn eine medizinische Notwendigkeit festgestellt wurde.

Sie haben Anspruch auf Kostenübernahme für:

  • Hörgeräteversorgung

  • Tests und Anpassungen von Hörgeräten sowie
  • Wartungen und Reparaturen.

Ihre Krankenkasse erwartet, dass die Hörgeräte bestimmte grundlegende Funktionen erfüllen, um eine Kostenübernahme zu gewährleisten. Wenn Sie sich für ein spezielles oder höherwertiges Gerät entscheiden, das über die medizinische Notwendigkeit hinausgeht, kann eine Zuzahlung erforderlich sein. Wir beraten Sie gerne ausführlich zu Ihren Möglichkeiten.

Hörakustik Werkstatt in Herne
Besprechungsraum Ohrenmann GmbH

Anforderungen für die Kostenübernahme

Krankenkassen haben bestimmte technische Standards, die von Hörgeräten erfüllt werden müssen. Dazu gehört, dass es sich um digitale Hörsysteme handelt, die präzise an Ihr individuelles Hörvermögen angepasst werden können. Die Hörgeräte müssen Umgebungsgeräusche von Sprache unterscheiden können.

  • 6 Kanäle
  • 3 Hörprogramme
  • 1 Störschallunterdrückung
  • 1 Rückkoppelungsunterdrückung
  • Omnidirektionale und direktionale Schallaufnahme
  • Adäquate Verstärkerleistung mit ausreichend Reserve

Welche Kosten übernehmen gesetzliche und private Krankenkassen?

Ohrenmann GmbH

Gesetzlich

Für den Kauf eines Hörgerätes übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen (AOK, BARMER, DAK etc.) kosten. Hier am Beispiel der AOK aufgeführt:

  • 679,45 Euro Brutto für das Erstgerät*
  • 679,45 Euro Brutto für das Zweitgerät*
  • 42,80 Euro Brutto für Otoplastik
  • 142,80 Euro Brutto für Service & Reparatur

*Die Zuzahlung der gesetzlichen Krankenkassen variiert je nach Kasse.

Versicherung Gesetzlich
Ohrenmann - Vom Ohr fürs Ohr

Privat

Für den Kauf eines Hörgerätes übernehmen die privaten Krankenkassen (Barmenia, Nürnberger, Debeka, Axa, HanseMerkur etc.) im Durchschnitt folgende Kosten:

  • 1.500,00 Euro Brutto für das Erstgerät*
  • 1.500,00 Euro Brutto für das Zweitgerät*

Für zwei Hörgeräte erstatten die privaten Krankenkassen somit 3.000,00 Euro Brutto. Bitte beachten Sie, dass es sich bei diesem Wert um einen Durchschnittswert handelt.

*Auf Grund der unterschiedlichen PKV Verträge kann die Höhe der Kostenübernahme hier selbstverständlich vom Durchschnittswert abweichen.

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